Steuerzeichenfälschung

Steuerzeichenfälschung
Steu|er|zei|chen|fäl|schung, die: Fälschung des Steuerzeichens.

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Steuerzeichenfälschung — ⇡ Steuerstraftat (§ 369 AO). St. begeht, wer Steuerzeichen nachmacht oder verfälscht, wer sich falsche Steuerzeichen verschafft, falsche Steuerzeichen als echt verwendet, feilhält oder in Verkehr bringt (§ 148 StGB). Verwendung oder Verbreitung… …   Lexikon der Economics

  • Steuerstraftat — Steuervergehen. 1. Begriff: St. sind: a) Taten, die nach den Steuergesetzen strafbar sind, d.h. (1) (gewerbs oder bandenmäßige) ⇡ Steuerhinterziehung, (2) gewerbsmäßiger, gewaltsamer und bandenmäßiger ⇡ Schmuggel, (3) ⇡ Steuerhehlerei; b) ⇡… …   Lexikon der Economics

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